Für den Export eines Fahrzeugs benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen. Welche Unterlagen Sie dazu brauchen und was Sie zu Kosten, Versicherung und Steuer wissen müssen.
Zollkennzeichen sind maximal zwölf Monate gültig
Nötig sind eine spezielle Kfz-Versicherung und TÜV-Plakette
Gebrauchte Fahrzeuge müssen vorgeführt werden
Ein Ausfuhrkennzeichen – auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt – wird benötigt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden soll. Das Kennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken. Die Zahlenkombination zeigt, von oben nach unten gelesen, das Ablaufdatum an.
Erhältlich ist das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt.
Ausfuhrkennzeichen: Die Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung erhalten Sie in den meisten Fällen beim "Schildermacher" bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die Versicherung kann für maximal zwölf Monate abgeschlossen werden.
Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)
Gegebenenfalls: alte Nummernschilder
Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) wird eingezogen oder entwertet, die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) wird fortgeschrieben.
Zusätzlich zur neuen, befristeten Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch der Internationale Zulassungsschein (ca. 10 Euro) ausgestellt werden. Dieser ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug in ein Nicht-EU-Land ausgeführt werden soll.
Hinweis: Die Kfz-Zulassungsstelle kann die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung verlangen.
Zollkennzeichen: Die Kosten
Die Zulassung kostet zwischen ca. 25 und 50 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichen von etwa 20 bis 40 Euro sowie die Versicherungsprämie.
Exportkennzeichen: Kfz-Steuerpflicht
Bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer bezahlt werden. Im Regelfall wird sie per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dazu muss der Antragsteller bei der Kfz-Zulassungsstelle das SEPA-Lastschriftmandat für ein Bankkonto vorlegen.
Sollte kein Bankkonto vorhanden sein, muss nach der Beantragung des Kennzeichens die Steuer direkt beim zuständigen Zollamt bezahlt werden. Erst danach wird gegen Vorlage der Quittung das Kfz-Kennzeichen von der Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben.
Für die Kraftfahrzeugsteuer ist die deutsche Zollverwaltung zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls*.
Alle Infos zum Download
Export von Fahrzeugen: Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen
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Author: Dennis Johnson
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