Steuern Bitte ein Bitcoin: Wie Anleger ihre Gewinne aus Kryptowährungen versteuern
Beim Aktienhandel führen Banken in der Regel automatisch die Steuer auf alle Kapitaleinkünfte ab. Beim Handel mit Kryptowährungen müssen Anleger selbst aktiv werden. Wie das funktioniert und was „Gewinn“ bei digitalem Geld überhaupt bedeutet
Niemand weiß so richtig, wie viele Kryptowährungen weltweit existieren. Der heterogene Markt wird nicht zentral überwacht, außerdem kann jeder jederzeit eine neue Kryptowährung herausbringen. Laut Schätzungen dürfte es heute weit mehr als 10.000 der digitalen, in Blockchains verschlüsselten Zahlungsmittel geben. Die erste und immer noch bekannteste Kryptowährung, der Bitcoin, erblickte im Jahr 2009 das Licht der digitalen Welt. Rund 13 Jahre später hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Leitfaden für den Kryptohandel herausgebracht. Er erklärt, wie Anlegerinnen und Anleger Krypto-Gewinne richtig versteuern.
Digitalwährungen gelten in Deutschland nicht als offizielles Zahlungsmittel, sondern als Geldanlage. Gleichzeitig trennt der Gesetzgeber sie klar von anderen Wertpapieren, da ein Bitcoin offensichtlich keiner Aktienbeteiligung gleichkommt. Laut dem BMF-Schreiben sind virtuelle Währungen als „anderes Wirtschaftsgut“ anzusehen. Damit haben sie denselben Status wie klassische Fremdwährungen, Gold und Kunstwerke. Solche Geschäfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, mit einigen Ausnahmen.
Es gibt zwei Fälle, in denen Anleger ihre Handelsgewinne nicht versteuern müssen. Zum einen gilt bei Kryptowährungen eine einjährige Spekulationsfrist. Wer seine Coins also mindestens ein Jahr lang im digitalen Portemonnaie, dem sogenannten Wallet, hält, muss etwaige Veräußerungsgewinne nicht versteuern. Verkaufen Anleger ihre Anteile früher, müssen sie den Gewinn zu ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern, der zwischen 14 und 45 Prozent liegt. Zweitens gilt wie bei allen „anderen Wirtschaftsgütern“ eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Wer mit all seinen privaten Veräußerungsgeschäften unter dieser Gewinnschwelle bleibt, muss keine Steuern zahlen. Doch aufgepasst: Schon ab dem 601. Euro muss der gesamte Gewinn versteuert werden.
Alle Informationen akribisch dokumentieren
Doch was heißt Krypto-Gewinn überhaupt? Das ist zunächst einmal der positive Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufspreis. Komplizierter wird das Ganze allerdings, wenn Anleger ihre Coins zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- oder verkauft haben. Um dennoch den Gewinn berechnen zu können, existieren verschiedene Methoden. Am weitesten verbreitet ist die sogenannte „First-in-first-out“-Methode (FIFO). Hier wird einfach unterstellt, dass die Coins, die ein Trader zuerst gekauft hat, auch die sind, die er zuerst wieder verkauft. Anleger dürfen sich auch für eine komplexere Berechnungsmethode entscheiden. Wichtig ist nur: Wer sich einmal für eine Methode entschieden hat, kann nicht mehr wechseln. Denn je nach Rechenmethode fällt der Gewinn unterschiedlich hoch aus.
Da Kryptowährungen besonders starken Kursschwankungen unterliegen, ist der Gewinn stark vom Verkaufszeitpunkt und dem aktuellen Währungskurs abhängig – egal, ob es sich bei der Tauschwährung um eine digitale oder reale Währung handelt. Daher sollten Anleger alle Informationen akribisch dokumentieren, um mögliche Rückfragen des Finanzamtes stichhaltig beantworten zu können.
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Während bei Aktien Dividenden und Kursgewinne einer pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, die das jeweilige Kreditinstitut an das Finanzamt abführt, sieht das bei digitalen Coins anders aus: Anleger müssen ihre Transaktionen hier im Rahmen ihrer Steuererklärung lückenlos angeben, um Gewinne rechtmäßig zu ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern. Sie müssen also spätestens im darauffolgenden Jahr eine Steuererklärung einreichen und alle Transaktionen in der Anlage „SO“ (für: Sonstige Einkünfte) vermerken. Das gilt für alle Transaktionen, egal, ob Anleger ihre Coins gegen reales Geld oder eine andere Kryptowährung getauscht haben.
Wer denkt, dass der Handel mit Kryptowährungen anonym abläuft und nicht vom Finanzamt nachverfolgt werden kann, liegt falsch. Denn es gehört zum Grundkonzept einer jeden Blockchain, dass die gesamte Transaktionshistorie dezentral gespeichert ist und von allen Nutzerinnen und Nutzern eingesehen werden kann. Somit kann auch das Finanzamt theoretisch alle Transaktionen genau zurückverfolgen und sehen, wer wie viele Assets hält. Um an die Informationen zu gelangen, kann das Amt Anfragen an Kreditinstitutionen, Broker und Kryptobörsen verschicken. Und natürlich wird das Finanzamt misstrauisch, sollten im Anschluss an einen Kryptohandel große Geldbeträge auf ein Konto eingehen. Der Preis, den Gesetzesbrecher zahlen, ist hoch: Steuerhinterziehung ist eine schwere Straftat und wird in Deutschland nach Paragraf 370 der Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet.
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Author: Jessica Mcmahon
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